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Gefahrgutfahrer - Fortbildung

Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Die Teilnahme an dieser Fortbildungsschulung ermöglicht die Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das Bestehen der abschließenden IHK-Prüfung ist Voraussetzung für eine Verlängerung des ADR-Scheins.

Inhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen/Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Prüfung

Teilnehmer

Personen die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.

Dauer

1,5 Tage
Freitag 18:00 - 21:15 Uhr und Samstag 08:00 - 16:00 Uhr

Voraussetzungen

Gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt das Ablaufdatum maßgebend. Deutsche Sprache in Wort und Schrift.

Abschluss

Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre.

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