Gefahrgutfahrer - Fortbildung
Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Die Teilnahme an dieser Fortbildungsschulung ermöglicht die Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das Bestehen der abschließenden IHK-Prüfung ist Voraussetzung für eine Verlängerung des ADR-Scheins.
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Prüfung
Teilnehmer
Personen die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.
Dauer
1,5 Tage
Freitag 18:00 - 21:15 Uhr und Samstag 08:00 - 16:00 Uhr
Voraussetzungen
Gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt das Ablaufdatum maßgebend. Deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Abschluss
Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre.
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