Gefahrgutbeauftragter - Grundlehrgang Straßenverkehr
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Im Sinne der GbV sind Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind.
Wenn eine Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nicht möglich ist, muss ein Gefahrengutbeauftragter bestellt werden. Der Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein, der die Teilnahme an einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgang und das Bestehen einer IHK-Prüfung bedingt.
Inhalte
- Allgemeiner Teil Gefahrgut
- Besonderer Teil für den Verkehrsträger Straßenverkehr
Die Schulungsinhalte sind durch die Anlagen 1 und 5 zur Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) vorgegeben.
Teilnehmer
Personen, die die Berechtigung zum Gefahrgutbeauftragten gem. GbV erwerben möchten.
Dauer
4 Tage (36 Unterrichtsstunden á 45 Min.)
Abschluss
Zur Erlangung der Schulungsbescheinigung (Grundlehrgang) ist die Teilnahme bei einer Prüfung vor einer IHK erforderlich.
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