Grundlehrgang Klasse BE (Pkw)
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE (Pkw mit Anhänger) ist die Grundlage der Beschäftigung als Fahrlehrer. Sie dauert 10 Monate und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie Theorierunterricht für die Klassen B und BE erteilen und Fahrschüler am Fahrzeug mit und ohne Anhänger schulen.
Inhalte
| Verkehrsverhalten | 280 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Recht | 70 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Fahrzeugtechnik | 90 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Umweltschutz | 10 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Fahren | 15 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Verkehrspädagogik | 235 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Reflexion des Praktikums | 70 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Gesamt | 770 Stunden (je 45 Minuten) |
Die Fahrlehrerausbildung beim DVPi findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt.
Der theoretische Teil wird – je nach Fachgebiet – von Juristen, Pädagogen, Ingenieuren oder Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Zusätzlich findet eine fahrpraktische Ausbildung durch unsere Fahrlehrer statt, überwiegend im späteren Prüfungsgebiet.
Die Reflexion des Praktiums erfolgt in den sogenannten Pädagogikwochen (1. und 2 Pädagogikwoche), die in unserem Hause durchgeführt werden.
Dauer
| Vollzeitlehrgang | 5 Monate | |
| Praktische Ausbildung | 4 1/2 Monate | |
| Reflexion | 2 Wochen | |
| Gesamt | 10 Monate |
Dazu kommen noch Prüfungen, deren Termine durch die prüfenden Behörden festgelegt werden.
Im Optimalfall dauert die Ausbildung 12 Monate. Dies setzt voraus, dass alle Prüfungen beim ersten Mal bestanden werden.
Voraussetzungen
Um als Fahrlehrer Klasse BE tätig zu werden, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen. Sollten Sie Zweifel darüber haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne.
| Mindestalter | 22 Jahre 1) | |
| Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit | ärztliches Zeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister 2) | |
| Berufsausbildung | abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung 3) | |
| Schulabschluss | Hauptschulabschluss | |
| Sprachkenntnisse | ausreichend Deutsch in Wort und Schrift | |
| Führerscheine | Fahrerlaubnis Klasse BE 4), A 5) und CE 5) | |
| Fahrpraxis | 3 Jahre PKW Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre | |
| Ausbildung | 10 Monate in Vollzeit | |
| Fachliche Eignung | bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse BE |
1) Das 22. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 21 Jahren begonnen werden kann.
2) Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden. Das früher erforderliche amtsärztliche Gutachten ist seit Juni 2006 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei begründeten Eignungszweifeln seitens der Behörde kann ein fachärztliches Gutachten eingefordert werden. Die Straßenverkehrsbehörde erhält einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister über Ihren Punktestand in Flensburg. Das ensprechende Antragsformular auf Auskunft über den Punktestand in Flensburg finden Sie hier. Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können jedoch in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen.
3) Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, Unteroffiziers-/Maatprüfung, Befähigung für die Laufbahn des mittleren (öffentlichen) Dienstes, jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf – auch ohne Abschlussprüfung – in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Bewährung im Beruf.
4) Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus.
5) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1E oder CE79 (Umschreibung alte Klasse 3) reicht nicht aus. Fehlende Fahrerlaubnisse (Klasse A, CE) können jedoch während der Fahrlehrerausbildung nachgeholt werden.
Grundlehrgang Klasse BE (Pkw)
Seminartermine
| Ort | Beginn | Dauer | Preis | |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg | 17.06.2013 | 5 Monate | 6.500,- € | Buchen |
| Frankfurt am Main | 01.07.2013 | 5 Monate | 6.200,- € | Buchen |
| Frankfurt am Main | 30.09.2013 | 5 Monate | 6.200,- € | Buchen |
| Ludwigsburg | 04.11.2013 | 5 Monate | 6.200,- € | Buchen |
| Hamburg | 25.11.2013 | 5 Monate | 6.500,- € | Buchen |