Ergänzungslehrgang Klasse CE (Lkw)
Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE (Lkw) dauert zwei Monate. Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt C1, C1E, C und CE auszubilden.
Fahrschulen mit der Erlaubnis für die Führerscheinausbildung in den Klassen CE sind kraft Gesetzes anerkannte Ausbildungsstätte für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern nach BKrFQG. Die Ausbildung von Berufskraftfahrern stellt neben dem Kerngeschäft, der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrer der Klasse CE dar.
Inhalte
| Verkehrsverhalten | 95 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Fahrzeugtechnik | 105 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Verkehrspädagogik | 75 Stunden (je Minuten) | |
| Recht | 5 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Fahren | 10 Stunden (je 45 Minuten) | |
| Gesamt | 280 Stunden (je 45 Minuten) |
Dauer
| Vollzeitlehrgang | 2 Monate |
Voraussetzungen
| Fahrlehrerlaubnis | Klasse BE | |
| Fahrpraxis | 2 Jahre auf einem Fahrzeug der Klasse CE oder | |
| 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit als Berufskraftfahrer der Klasse CE oder | ||
| 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE | ||
| Ausbildung | 2 Monate Vollzeitlehrgang beim DVPi | |
| Fachliche Eignung | Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse CE |