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Ausbildereignung für Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Bieten Sie Ihren Fahrschülern das Komplett-Paket!

Diese Lehrgänge befähigen Sie zur selbstständigen Durchführung von Kursen für „Erste Hilfe“ sowie „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“.

Was bieten Ihnen diese Lehrgänge?

Sie bilden die Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren als „geeignete andere Stelle“ nach § 68 FeV bei der für Sie zuständigen oberen Landesbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium). Die bestandene Prüfung ist bundesweit Voraussetzung, um selber Seminare für „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ durchführen zu können.

Absolventen des Lehrgangs „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“ können Fahrschüler/innen der Klassen B, BE, A, A1, M, S, L und T unterrichten. Nach der Anerkennung dürfen sie in ihrer Fahrschule selbstständig „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ durchführen.

Absolventen beider Lehrgänge können Fahrschüler/innen aller Klassen unterrichten. Sie dürfen nach der Anerkennung in ihrer Fahrschule selbstständig „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und Erste-Hilfe-Kurse durchführen.

Inhalte

Lehrgangs-Inhalte „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“

  • Pädagogik
  • Methodik und Didaktik
  • Medieneinsatz und Unterrichtsform
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Rechtsgrundlagen
  • Anerkennungsverfahren
  • Hygiene in der Ausbildung
  • Lehrleitfaden LSM
  • Lehrleitfaden EH
  • Lehrproben
  • Reanimationsabnahme
  • Prüfung

Lehrgangs-Inhalte „Erste-Hilfe-Ausbilder“

  • Rechtsgrundlagen
  • Definition „Notfall“
  • Rettungskette
  • Notruf
  • Anatomie
  • Verletzung der Haut
  • Atmung
  • Herz-Kreislauf
  • Wundversorgung
  • Bewusstsein
  • Vergiftung
  • Thermische Schäden
  • Lagerung und Transport
  • Bauch und Sinnesorgane
  • Herz-Lungen-Reanimation
  • Fallbeispiele
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung
  • Reanimationsabnahme

Dauer

Der Lehrgang „Erste- Hilfe-Ausbilder“ umfasst 24 Stunden (3 Tage), der Lehrgang „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“ umfasst 40 Stunden (5 Tage). Beide Lehrgänge werden mit einer anerkannten Prüfung (Lehrprobe) abgeschlossen, die acht Stunden (1 Tag) umfasst.

"Erste-Hilfe-Ausbilder" 24 Stunden (3 Tage)
"Sofortmaßnahmen-Ausbilder" 40 Stunden (5 Tage)
Ausbilder-Prüfung jeweils 8 Stunden (1 Tag)
Sehtester- und Passfoto-Workshop 8 Stunden (1 Tag)

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre. Ihr aktueller Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden) darf nicht länger als fünf Monate zurückliegen. (Bei genügend Interessenten kann dieser Kurs ebenfalls bei DVPi angeboten werden.)

Welche Seminare passen dazu?

Bieten Sie Ihren Fahrschülern ein Komplettangebot an: Ausbildung + Sehtest + Passfoto in Ihrer Fahrschule! Einfach den Sehtester- und -Passfoto-Workshop mitbuchen – so brauchen Sie keine Fahrschüler mehr wegzuschicken!

Ausbildereignung für Erste Hilfe

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Ausbildereignung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Seminartermine

OrtBeginnDauerPreis
Frankfurt am Main 20.06.2013 2 Wochen 490,- € Buchen

Sehtester: Zusatzqualifikation für Erste Hilfe Ausbilder

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Fortbildung für Erste Hilfe Ausbilder

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