Ausbildereignung für Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Bieten Sie Ihren Fahrschülern das Komplett-Paket!
Diese Lehrgänge befähigen Sie zur selbstständigen Durchführung von Kursen für „Erste Hilfe“ sowie „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“.
Was bieten Ihnen diese Lehrgänge?
Sie bilden die Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren als „geeignete andere Stelle“ nach § 68 FeV bei der für Sie zuständigen oberen Landesbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium). Die bestandene Prüfung ist bundesweit Voraussetzung, um selber Seminare für „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ durchführen zu können.
Absolventen des Lehrgangs „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“ können Fahrschüler/innen der Klassen B, BE, A, A1, M, S, L und T unterrichten. Nach der Anerkennung dürfen sie in ihrer Fahrschule selbstständig „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ durchführen.
Absolventen beider Lehrgänge können Fahrschüler/innen aller Klassen unterrichten. Sie dürfen nach der Anerkennung in ihrer Fahrschule selbstständig „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und Erste-Hilfe-Kurse durchführen.
Inhalte
Lehrgangs-Inhalte „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“
- Pädagogik
- Methodik und Didaktik
- Medieneinsatz und Unterrichtsform
- Unfallverhütungsvorschriften
- Rechtsgrundlagen
- Anerkennungsverfahren
- Hygiene in der Ausbildung
- Lehrleitfaden LSM
- Lehrleitfaden EH
- Lehrproben
- Reanimationsabnahme
- Prüfung
Lehrgangs-Inhalte „Erste-Hilfe-Ausbilder“
- Rechtsgrundlagen
- Definition „Notfall“
- Rettungskette
- Notruf
- Anatomie
- Verletzung der Haut
- Atmung
- Herz-Kreislauf
- Wundversorgung
- Bewusstsein
- Vergiftung
- Thermische Schäden
- Lagerung und Transport
- Bauch und Sinnesorgane
- Herz-Lungen-Reanimation
- Fallbeispiele
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- Reanimationsabnahme
Dauer
Der Lehrgang „Erste- Hilfe-Ausbilder“ umfasst 24 Stunden (3 Tage), der Lehrgang „Sofortmaßnahmen-Ausbilder“ umfasst 40 Stunden (5 Tage). Beide Lehrgänge werden mit einer anerkannten Prüfung (Lehrprobe) abgeschlossen, die acht Stunden (1 Tag) umfasst.
| "Erste-Hilfe-Ausbilder" | 24 Stunden (3 Tage) | |
| "Sofortmaßnahmen-Ausbilder" | 40 Stunden (5 Tage) | |
| Ausbilder-Prüfung | jeweils 8 Stunden (1 Tag) | |
| Sehtester- und Passfoto-Workshop | 8 Stunden (1 Tag) |
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre. Ihr aktueller Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden) darf nicht länger als fünf Monate zurückliegen. (Bei genügend Interessenten kann dieser Kurs ebenfalls bei DVPi angeboten werden.)
Welche Seminare passen dazu?
Bieten Sie Ihren Fahrschülern ein Komplettangebot an: Ausbildung + Sehtest + Passfoto in Ihrer Fahrschule! Einfach den Sehtester- und -Passfoto-Workshop mitbuchen – so brauchen Sie keine Fahrschüler mehr wegzuschicken!
Ausbildereignung für Erste Hilfe
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Ausbildereignung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Seminartermine
| Ort | Beginn | Dauer | Preis | |
|---|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 20.06.2013 | 2 Wochen | 490,- € | Buchen |
Sehtester: Zusatzqualifikation für Erste Hilfe Ausbilder
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Fortbildung für Erste Hilfe Ausbilder
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