KuG
Was bedeutet KuG?
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, welche im Rahmen des Konjunkturpaket II in 2008 eingeführt wurde, um drohende Entlassungen aufgrund einer konjunkturbedingten Auftragsflaute zu vermeiden. Bezieher von KuG, die eine Weiterbildung besuchen möchten, können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können).
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die die Kompetenz des Beschäftigten für den Arbeitsmarkt erhöhen. Der Gabelstaplerführerschein ist z.B. eine typische geförderte Weiterbildung.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Neben den bereits genannten Voraussetzungen muss die Weiterbildung während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfinden und sie darf die Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Antragstellung
Einen Antrag zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit oder hier. Einen Antrag zur Förderung können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen über das KuG und die entsprechende Förderung finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
Unser DVPi Service
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.