WeGebAU

Was bedeutet WeGebAU?
Das Kürzel WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert?
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und (2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.

Was wird gefördert?
Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.

Antragstellung
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.

Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur.

Unser DVPi Service

Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

 

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