Soldaten-VersorgungsG

Was bedeutet Soldaten-VersorgungsG?
Das Soldaten-VersorgungsG ist das "Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen" (Soldatenversorgungsgesetz). Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden die ehemaligen Soldaten unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.

Kombination mit SGB III

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) möglich.

Unser DVPi Service
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.



 

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