Fahrlehrerfortbildung

Um ihr fachspezifisches Wissen auf dem aktuellsten Stand zu halten, müssen Fahrlehrer nach zwei Jahren eine erste Fortbildung absolvieren und danach mindestens alle vier Jahre eine Fortbildung besuchen. Fortbildungen bestehen aus einem allgemeinen und einem programmspezifischen Teil.

Das gesamte Fortbildungsprogramm für Fahrlehrer beim DVPi umfasst:

Die Themenbereiche für Fortbildungen ergeben sich aus § 15 Abs. 1 DV-FahrlG. Wichtige Gebiete für die Tätigkeit des Fahrlehrers:

  1. Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts (einschließlich Fahrlehrerrecht)
  2. Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen
  3. Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  4. Verkehrs- und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
  5. Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen zum Betrieb einer Fahrschule


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