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Fahrlehrerausbildung
Die Fahrlehrerausbildung darf in Deutschland nur von amtlich anerkannten Fahrlehreraus-bildungsstätten durchgeführt werden. Diese unterliegen der Aufsicht der jeweils zuständigen Behörde.
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in den folgenden Klassen erteilt:
Die Lehrgänge für die einzelnen Fahrlehrerausbildungsklassen müssen in Form von Vollzeitlehrgängen innerhalb der jeweils gesetzlich vorgesehenen Dauer durchgeführt werden. Wochenend-, Abend- oder Fernlehrgänge sind nicht zulässig.
Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Fahrlehrergesetzes und der Fahrlehrerausbildungsordnung. DVPi bietet neben der Ausbildung zum Fahrlehrer auch Weiterbildung und Fortbildung an.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
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