Fahrlehrerprüfung

Am Ende der Fahrlehrerausbildung steht die Fahrlehrerprüfung an. Sie wird zum Nachweis der fachlichen Eignung beim Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes (in der Regel das Regierungspräsidium) abgelegt.

Die gesetzlichen Vorgaben sind in der Fahrlehrerprüfungsordnung (FahrlPrüfO) geregelt.

Dauer der Prüfungen

(in Minuten)

BEACEDE
Fahrpraktische Prüfung1)60609090
Fachkundeprüfung - schriftlich2)300150150150
Fachkundeprüfung - mündlich2)30303030
Theoretische Lehrprobe3)45////////////
Praktische Lehrprobe3)45////////////

Was bedeutet fahrpraktische Prüfung, was ist die Fachkundeprüfung und was ist die Lehrprobe?

1)
In der fahrpraktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er ein Kraftfahrzeug und eine Fahrzeugkombination der Klasse, für die er die Fahrlehrerlaubnis beantragt hat, vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend führen kann. Sind alle Unterlagen für diesen Prüfungsteil vollständig, kann die fahrpraktische Prüfung bereits ab dem zweiten Ausbildungsmonat gemacht werden.

2)
Die Fachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind Aufgaben aus den Bereichen Verkehrsverhalten (einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz) sowie Verkehrspädagogik und Fahrzeugtechnik (einschließlich Fahrphysik) zu bearbeiten. Die mündliche Prüfung baut auf den Fachgebieten der schriftlichen Prüfung auf.

3)
In den Lehrproben wird Fahrschülern theoretischer und praktischer Unterricht in einer Ausbildungsfahrschule erteilt.

Was passiert, wenn ich einen Prüfungsteil nicht bestehe?


Bei der Fachkundeprüfung kann eine mangelhafte Leistung im schriftlichen Teil mit einer mindestens befriedigenden Leistung im mündlichen Teil und umgekehrt ausgeglichen werden.
Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

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