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Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE (Pkw mit Anhänger) ist die Grundlage der Beschäftigung als Fahrlehrer. Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie Theorierunterricht für die Klassen B und BE halten und Fahrschüler am Fahrzeug mit und ohne Anhänger schulen.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE (Pkw mit Anhänger) dauert 10 Monate und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil dauert fünf Monate und umfasst den Unterricht in der DVPi Fahrlehrerausbildungsstätte sowie die fahrpraktische Ausbildung.
Anschließend absolvieren Sie für viereinhalb Monate eine praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Sollten Sie Probleme haben, die passende Ausbildungsfahrschule zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Während der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule finden zudem zwei Reflexionswochen (Pädagogikwochen) statt.
Ergänzend können Sie nach der "Grundausbildung" zum Fahrlehrer der Klasse BE die Fahrlehrerlaubnis in den Klassen A (Motorrad), CE (LKW mit Anhänger) oder DE (Bus mit Anhänger) erwerben und somit ihr Leistungsprofil erweitern.
Dauer der Fahrlehrerausbildung Klasse BE
| Vollzeitlehrgang | 5 Monate |
|---|---|
| Praktische Ausbildung | 4 1/2 Monate |
| Reflexion | 2 Wochen |
| Gesamt | 10 Monate |
Dazu kommen noch Prüfungen, deren Termine durch die prüfenden Behörden festgelegt werden.
Im Optimalfall dauert die Ausbildung 12 Monate. Dies setzt voraus, dass alle Prüfungen beim ersten Mal bestanden werden.
Inhalte der Fahrlehrerausbildung Klasse BE
| Verkehrsverhalten | 280 Stunden (je 45 Minuten) |
|---|---|
| Recht | 70 Stunden (je 45 Minuten) |
| Fahrzeugtechnik | 90 Stunden (je 45 Minuten) |
| Umweltschutz | 10 Stunden (je 45 Minuten) |
| Fahren | 15 Stunden (je 45 Minuten) |
| Verkehrspädagogik | 235 Stunden (je 45 Minuten) |
| Reflexion des Praktikums | 70 Stunden (je 45 Minuten) |
| Gesamt | 770 Stunden (je 45 Minuten) |
Die Fahrlehrerausbildung beim DVPi findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt.
Der theoretische Teil wird - je nach Fachgebiet - von Juristen, Pädagogen, Ingenieuren oder Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Zusätzlich findet eine fahrpraktische Ausbildung durch unsere Fahrlehrer statt, überwiegend im späteren Prüfungsgebiet.
Unterrichtszeiten Fahrlehrerausbildung Klasse BE
| Unterrichtsbeginn | Unterrichtsende | |
|---|---|---|
| Frankfurt | 7:45 Uhr | 14:45 Uhr |
| Ludwigsburg | 8:15 Uhr | 15:30 Uhr |
| Rottweil | 8:15 Uhr | 15:30 Uhr |
Änderungen sind vorbehalten und werden im Lehrgang bekannt gegeben.
Voraussetzungen zur Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Um Fahrlehrer zu werden, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen. Sollten Sie Zweifel darüber haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne. Hier können Sie schnell Kontakt zu uns aufnehmen.
| Mindestalter | 22 Jahre1) |
|---|---|
| Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit | ärztliches Zeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister2) |
| Berufsausbildung | abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung3) |
| Schulabschluss | Hauptschulabschluss |
| Sprachkenntnisse | ausreichend Deutsch in Wort und Schrift |
| Führerscheine | Fahrerlaubnis Klasse BE4), A5) und CE5) |
| Fahrpraxis | 3 Jahre PKW Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre |
| Ausbildung | 10 Monate in Vollzeit |
| Fachliche Eignung | bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse BE |
1)
Das 22. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 21 Jahren begonnen werden kann. 2)
Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden. Das früher erforderliche amtsärztliche Gutachten ist seit Juni 2006 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei begründeten Eignungszweifeln seitens der Behörde kann ein fachärztliches Gutachten eingefordert werden.
Die Straßenverkehrsbehörde erhält einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister über Ihren Punktestand in Flensburg. Das ensprechende Antragsformular auf Auskunft über den Punktestand in Flensburg finden Sie hier. Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können jedoch in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen. 3)
Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, Unteroffiziers-/Maatprüfung, Befähigung für die Laufbahn des mittleren (öffentlichen) Dienstes, jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf – auch ohne Abschlussprüfung – in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Bewährung im Beruf. 4)
Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus.
5)
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1E oder CE79 (Umschreibung alte Klasse 3) reicht nicht aus. Fehlende Fahrerlaubnisse (Klasse A, CE) können jedoch während der Fahrlehrerausbildung nachgeholt werden.
Termine und Anmeldung
Unsere Termine und Preise sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie in unserem Kursangebot.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
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