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Fahrlehrerausbildung Klasse A
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) dauert einen Monat. Als Fahrlehrer der Klasse A sind Sie berechtigt Mofa, M, A1 und A auszubilden.

Der Erstkontakt mit den Fahrschülern sollte bereits bei den 15- und 16-jährigen durch die Klassen A1 und M und die Mofa-Ausbildung erfolgen. Denn ein früher positiver Kontakt zu Ihren Kunden ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil auf dem Fahrschulmarkt.
Wenn Sie zudem als Seminarleiter für Fahranfängeraufbauseminare (ASF) und Punkteabbauseminare (ASP) tätig werden wollen, ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen.
Daher ist die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A nach der Klasse BE eine wichtige Zusatzausbildung. Sowohl für jeden angestellten Fahrlehrer, wie auch für den Selbständigen.
Inhalte der Fahrlehrerausbildung Klasse A
| Verkehrsverhalten | 45 Stunden (je 45 Minuten) |
|---|---|
| Fahrzeugtechnik | 30 Stunden (je 45 Minuten) |
| Fahren | 10 Stunden (je 45 Minuten) |
| Verkehrspädagogik | 55 Stunden (je 45 Minuten) |
| Gesamt | 140 Stunden (je 45 Minuten) |
Voraussetzungen zur Fahrlehrerausbildung Klasse A
| Fahrlehrerlaubnis | Klasse BE |
|---|---|
| Fahrpraxis | 2 Jahre auf einem Fahrzeug der Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) innerhalb der letzten 5 Jahre |
| Ausbildung | einmonatige Ausbildung beim DVPi |
| Fachliche Eignung | Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse A |
Termine und Anmeldung
Unsere Termine und Preise sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie in unserem Kursangebot.
Kontakt
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